Fahrten-

förderung

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Für Schulen aus Thüringen

Schulen aus Thüringen können beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport eine Erstattung der Fahrt- und Programmkosten in Höhe von bis zu 500 Euro beantragen.

Voraussetzung ist eine fristgerechte Abgabe des Antrages beim zuständigen Schulamt mindestens acht Wochen vor Fahrtantritt.

Für Schulen und Gruppen aus Hessen

Die Hessische Landeszentrale für politische Bildung erstattet Schulen und Gruppen ab 10 Personen aus Hessen bis zu 60 % der
Fahrt-, Eintritts- und Programmkosten, die im Rahmen von Gedenkstättenbesuchen anfallen.

Die Antragsstellung erfolgt online über das Portal der Landeszentrale und muss mindestens vier Wochen vor Fahrtantritt eingereicht werden.

Für Schulen aus dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg und dem Werra-Meißner-Kreis

Das Staatliche Schulamt in Bebra stellt dem Grenzmuseum Schifflersgrund ein jährliches Budget zur Verfügung, damit Schulen aus dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg und dem Werra-Meißner-Kreis die gebuchten Bildungsangebote im Grenzmuseum Schifflersgrund kostenfrei erhalten.

Solange Mittel aus diesem Budget verfügbar sind, werden Eintrittsgelder und Kosten für gebuchte Bildungsprogramme vom Schulamt übernommen. Das Grenzmuseum kümmert sich um die Abrechnung.

Fragen zur Fahrtenförderung?

Sie haben Fragen zur Fahrtenförderung? Schreiben Sie uns oder melden Sie sich telefonisch, wir helfen Ihnen gerne weiter!

Kontakt:

lernort@grenzmuseum.de
Tel.: +49 (0)36087/97994 – 0