Grenzmuseum Schifflersgrund
Impressum/Datenschutz/Satzung

Arbeitskreis Grenzinformation e.V.
Egerländer Straße 44
37242 Bad Sooden-Allendorf

Telefon: 03 60 87/9 84 09
Telefax: 03 60 87/9 84 14
E-Mail: info{@}grenzmuseum{.}de

Vertretungsberechtigter Vorstand:
1.Vorsitzender Wolfgang Ruske
2.Vorsitzender Stefan Heuckeroth - Hartmann

Registergericht: Amtsgericht Witzenhausen
Registernummer: VR 1333

 

Beitrittserklärung zum Förderverein

Satzung des Arbeitskreises Grenzinformation Bad Sooden-Allendorf:

1. Name

Der Verein fährt den Namen Arbeitskreis Grenzinformation e.V.

2. Sitz

Sitz des Vereins ist Bad Sooden-Allendorf, Gerichtsstand ist Eschwege.

3. Zweck

Zweck des Vereins ist nachfolgenden Generationen zu verdeutlichen, wie die deutsche Spaltung überwunden und beide deutsche Teilstaaten zusammengeführt wurden.

Der Verein hat Gebäude der ehemaligen Grenzbefestigung rekonstruiert und verdeutlicht in einer ständigen Ausstellung die überwundene Spaltung in unserer Region. Diese Aufgaben fährt der Verein unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung" von 1977 durch.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke und soll keine Gewinne erzielen. Ein erzielter Gewinn darf nur im Sinne des Vereinszweckes verwendet werden.

Die Mitglieder des Vereins dürfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder oder ehrenamtliche Funktionsträger keine finanziellen Zuwendungen und keine Gewinnanteile aus Mitteln des Vereins erhalten. Eine Aufwandsentschädigung für eine ehrenamtliche Tätigkeit ist nicht möglich.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereines fremd sind, oder durch unverhältnismäßige Vergünstigungen begünstigt werden.

4. Vereinsregister

Der Verein Arbeitskreis Grenzinformation soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

5. Eintritt

Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen durch eine schriftliche Beitrittserklärung werden. Über den Antrag entscheidet der Vorstand, im Zweifelsfalle die Mitgliederversammlung.

Die Mitglieder sollen ihren Möglichkeiten entsprechend an den Unternehmungen des Vereins teilnehmen und den Vereinszweck fördern.

6. Austritt

Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Erklärung an den Vorstand (mit einer Frist von 3 Monaten zum 31. Dezember des Jahres), durch Ausschluß, bei juristischen Personen auch bei deren Auflösung oder durch den Tod eines Mitgliedes.

Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand, in Streitfällen die Mitgliederversammlung durch einfache Mehrheit; vor der Entscheidung ist dem Mitglied Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

7. Beiträge

Es wird ein jährlicher Mitgliedsbeitrag erhoben, dessen Höhe aus der Geschäftsordnung hervorgeht. Dieser kann mit dem zu leistenden Wochenenddienst verrechnet werden.

8. Vorstand

Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand in geheimer Wahl mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Der Vorstand besteht aus dem 1. und 2.Vorsitzenden im Sinne des Paragraphen 26 BGB, dem Schriftführer/in und dem Schatzmeister/in und den Beisitzern. Jeder der Vorsitzenden ist allein vertretungsberechtigt. Nach Ablauf der Amtsdauer, sie beträgt 3 Jahre, führen die Vorstandsmitglieder ihr Amt so lange weiter, bis eine ordnungsgemäße Neuwahl oder Wiederwahl erfolgt ist. Der Vorstand hat das Recht, zur Unterstützung seiner Arbeit, Angestellte für die Führung der Vereinsgeschäfte einzustellen.

8a. Beirat

Dem Arbeitskreis Grenzinformation gehört ein Beirat an. Aufgaben des Beirates sind: Begleitung und Beratung der Arbeit des Museums.

9. Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt; oder wenn das Interesse des Vereins es erfordert, oder wenn 1/10 der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe der Gründe verlangen.

10. Form der Berufung der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung wird durch eine schriftliche Einladung durch den 1. Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung durch den 2. Vorsitzenden mit Tagesordnung einberufen.

Beschlussfähig ist die Mitgliederversammlung, wenn die Einladung mindestens 10 Tage vorher erging.

Bei Abstimmungen ist die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich; bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Satzungsänderungen werden mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen.

11. Protokoll

Von jeder Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen und vom Versammlungsleiter und Schriftführer zu unterschreiben.

12. Auflösung des Vereines

Die Auflösung erfolgt unter Beschluss mit Dreiviertelmehrheit aller Mitglieder auf einer Mitgliederversammlung. Diese ist mit Monatsfrist zu laden und als Auflösungsversammlung zu kennzeichnen. Ist die Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig erfolgt eine neue Einladung und Abstimmung mit Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder.

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen satzungsgemäßen Zweckes ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über seine zukünftige Verwendung dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.

Errichtet am 22. Dezember 1990

Ergänzt am 28. März 2004

Ergänzt am 14. Dezember 2006

Webdesign:

Seite7-Webagentur, Jena

Datenschutzerklärung:

Wir, die Roßbach & Herrmann GbR nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und halten uns strikt an die Regeln der Datenschutzgesetze. Personenbezogene Daten werden auf dieser Webseite nur im technisch notwendigen Umfang erhoben. In keinem Fall werden die erhobenen Daten verkauft oder aus anderen Gründen an Dritte weitergegeben. Die nachfolgende Erklärung gibt Ihnen einen Überblick darüber, wie wir diesen Schutz gewährleisten und welche Art von Daten zu welchem Zweck erhoben werden.

Datenverarbeitung auf dieser Internetseite

Die Roßbach & Herrmann GbR erhebt und speichert automatisch in ihren Server Log Files Informationen, die Ihr Browser an uns übermittelt. Dies sind:

Browsertyp/ -version
verwendetes Betriebssystem
Referrer URL (die zuvor besuchte Seite)
Hostname des zugreifenden Rechners (IP Adresse)
Uhrzeit der Serveranfrage.
Diese Daten sind für uns nicht bestimmten Personen zuordenbar. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen, die Daten werden zudem nach einer statistischen Auswertung gelöscht.

Cookies

Die Internetseiten verwenden an mehreren Stellen so genannte Cookies. Sie dienen dazu, unser Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner abgelegt werden und die Ihr Browser speichert. Die meisten der von uns verwendeten Cookies sind so genannte "Session-Cookies". Sie werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht. Cookies richten auf Ihrem Rechner keinen Schaden an und enthalten keine Viren.

Auskunftsrecht

Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die bezüglich Ihrer Person gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger sowie den Zweck der Speicherung. Auskunft über die gespeicherten Daten gibt der Datenschutzbeauftragte unter info{at}seite7{.}de.

Weitere Informationen

Ihr Vertrauen ist uns wichtig. Daher möchten wir Ihnen jederzeit Rede und Antwort bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten stehen. Wenn Sie Fragen haben, die Ihnen diese Datenschutzerklärung nicht beantworten konnte oder wenn Sie zu einem Punkt vertiefte Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte jederzeit an den Datenschutzbeauftragten info{AT}seite7{.}de.